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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 21.05.2021)

§ 1 Grundsätze
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen durch das Ingenieurbüro Vonstein & Partner, im Folgenden Auftragnehmer genannt.
(2) Die konkreten Modalitäten des jeweiligen Auftrags werden mittels eines vom Auftragnehmer abgegebenen Angebots oder einer vom Auftraggeber aufgegebenen Bestellung vereinbart.

§ 2 Erbringung der Leistung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Dabei wird der Auftragnehmer die allgemein anerkannten Regeln und die im jeweiligen Einzelfall spezifisch geltenden Standards und Verfahrensweisen beachten. Dies gilt auch für die vom Auftragnehmer eingesetzten eigenen Mitarbeiter.

§ 3 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die Erbringung seiner Leistung eine Vergütung, die im Rahmen des jeweiligen Angebots/der jeweiligen Bestellung vereinbart wird.
(2) Die Zahlungsweise bei Festpreisaufträgen wird im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung vereinbart. Bei Aufträgen nach Zeitaufwand erfolgt die Zahlung spätestens 15 Tage nach Stellung einer ordnungsgemäßen Rechnung des Auftragnehmers.
(3) Die Vergütung bei Werkleistungen richtet sich nach § 4 Abs. 4.
(4) Die Vergütung bei Seminaren und Schulungen richtet sich nach § 5 Abs. 1.
(5) Die Vergütung bei Beratung und Coaching richtet sich nach § 6 Abs. 1.

§ 4 Werkleistungen
(1) Für den Fall, dass der Auftragnehmer Werkleistungen gemäß §§ 631 ff BGB erbringt, wird er dem Auftraggeber die Fertigstellung von vereinbarten Teilleistungen und der Gesamtleistung jeweils unverzüglich anzeigen.
(2) Der Auftraggeber wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach Anzeige der Fertigstellung schriftlich die von ihm festgestellten Mängel mitteilt. Im Fall festgestellter Mängel wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, die Nachbesserung durch den Auftragnehmer abzulehnen und auf Kosten des Auftragnehmers eine Ersatzvornahme durchzuführen.
(3) Auf Wunsch beider Parteien können auch Teilabnahmen stattfinden, die schriftlich zu vereinbaren sind. Gleiches gilt für Vereinbarungen abweichender Übergabe- und Abnahmebestimmungen einzelner Leistungen. Vorbehalte bei der Abnahme wegen bekannter Mängel müssen ebenfalls schriftlich erfolgen.
(4) Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung bzw. Teilleistung. Abschlagszahlungen können vereinbart werden.

§ 5 Seminare und Schulungen
(1) Seminare und Schulungen sind vorab zu buchen. Jeder Teilnehmer erhält eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung, die bis spätestens 30 Tage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zu zahlen ist.
(2) Seminare und Schulungen können aus zwingenden Gründen oder wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, abgesagt oder verschoben werden. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
(3) Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung werden bereits gezahlte Gebühren erstattet. Bei einer Stornierung bis 21 Tage vor Beginn erfolgt eine Rückerstattung der Seminargebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20%. Bei einer Abmeldung später als 21 Tage vor Schulungsbeginn oder im Falle eines Nichterscheinens wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.
(4) Anstatt des gemeldeten Teilnehmers kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer benannt werden
(5) Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 6 Beratung und Coaching
(1) Beratungs- und Coachingleistungen werden grundsätzlich für einen definierten Zeitraum und Umfang und zu einem Festpreis vereinbart. Die sich daraus ergebende Rechnung ist im Voraus zu zahlen.
(2) Für gewerbliche Kunden und deren Mitarbeiter besteht nach der erstmaligen Inanspruchnahme der Leistung kein Widerrufsrecht.

§ 7 Geheimhaltung
(1) Über alle Geschäftsangelegenheiten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag sowie alle Informationen und Unterlagen, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt bzw. sonst bekannt werden, hat der Auftragnehmer sowohl während der Dauer als auch nach Beendigung der Bestellung Stillschweigen zu bewahren.
(2) Die in Abs. 1 genannten Verpflichtungen gelten auch für den Auftraggeber.

§ 8 Loyalitätsverpflichtung
(1) Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar, Angestellte, geschäftsführende Partner, freie Mitarbeiter oder sonstige Vertragspartner abzuwerben und ein Anstellungsverhältnis, freies Mitarbeitsverhältnis oder sonstiges Vertragsverhältnis mit diesen zu begründen.

§ 9 Schutzrechte
(1) Auftragnehmer und Auftraggeber sind sich darüber einig, dass alle im Zusammenhang mit der Durchführung von Einzelaufträgen entstehenden Urheber-, Patent-, und Warenzeichenrechte sowie sonstige geistige und/oder gewerbliche Schutzrechte dem Auftraggeber zustehen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Wenn und so weit derartige Rechte nicht in vollem Umfang auf den Auftraggeber übertragen werden können, räumt der Auftragnehmer hiermit diesem ein kostenloses ausschließliches Nutzungsrecht ein.

§ 10 Haftung
(1) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern keine Kardinalpflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Auftrags notwendig ist und auf die vertraut werden darf, betroffen sind und keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.
(2) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ausgeschlossen.
(3) Die Haftung nach Absatz 1 ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden und im Falle leichter Fahrlässigkeit maximal auf den Auftragswert des jeweiligen Angebots.
(4) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der vom Auftragnehmer eingesetzten eigenen Mitarbeiter und Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(5) Alle in Seminaren und Schulungen sowie im Rahmen der Beratung und des Coachings vermittelten Methoden, Vorgehensweisen und Informationen sind bezüglich der Anwendung auf unternehmensspezifische Fragestellungen eigenverantwortlich zu bewerten. Der Auftragnehmer bereitet seine jeweilige Leistung zwar sehr sorgfältig vor; dennoch besteht keine Haftung für eventuelle Schäden, die direkt oder indirekt durch den Einsatz der durch den Auftragnehmer vermittelten Methoden, Vorgehensweisen und Informationen entstehen könnten.

§ 11 Datenschutz
(1) Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es ist ihnen bekannt, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
(2) Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers ist hier abrufbar (bitte klicken).
(3) Auftragnehmer und Auftraggeber werden auch sämtliche ihrer Mitarbeiter auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichten.

§ 12 Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
(1) Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber für die von ihm als Arbeitnehmer eingesetzten Mitarbeiter die Vorschriften des MiLog einzuhalten.
(2) Soweit der Auftraggeber wegen Verstoßes des Auftragnehmers gegen die Vorschriften des MiLoG seiner Mitarbeiter haftbar gemacht wird, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von dem insoweit entstehenden finanziellen Schaden frei.

§ 13 Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Auftragnehmer hat das Recht, diese AGB einseitig zu ändern. In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber von diesen Änderungen in Kenntnis setzen und ihm ein sechswöchiges Widerspruchsrecht einräumen. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht, gelten für ihn die neuen geänderten AGB.
(2) Änderungen der AGB und der Bestellung bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
(3) Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung individuell vereinbart werden.
(4) Diese AGB sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen unterliegen ausschließlich und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Brilon.

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